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Bayerisches Umweltberatungs- und Auditprogramm
Freitag, den 30. Juli 2010 um 00:00 Uhr

 

Es können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Standort in Bayern gefördert werden, die einen Umsatz von 50,0 Mio € und eine Beschäftigtenzahl von 250 Mitarbeitern in dem der Antragstellung vorausgegangenen Jahr nicht überstiegen haben.

 

 

Umweltberatung: Betriebliche Umweltprüfung durch einen externen Umweltberater. Die Beratung soll umfassen:

  • eine umfassende Bestandsaufnahme betriebsbedingter Umweltauswirkungen, die Organisation des betrieblichen Umweltschutzes und umweltrechtliche Anforderungen an den Betrieb,
  • Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, insbesondere zu Maßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen,
  • eine Kostenschätzung für die vorgeschlagenen Maßnahmen.

 

Umweltmanagementsystem (UMS): Förderfähig ist der Aufbau eines UMS nach EMAS oder nach DIN EN ISO 14001. Dies gilt auch für sonstige UMS, die auf Dauer ausgerichtet sind und die eine Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes über die gesetzlichen Vorschriften hinaus zum Ziel haben.