XOPQBNMKK
Neues Abfallgesetz
Freitag, den 30. Juli 2010 um 00:00 Uhr

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Anfang März einen ersten Entwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgelegt. Er dient in erster Linie der Umsetzung der neuen EG-Abfallrahmenrichtlinie, die bis zum 12. Dezember 2010 erfolgt sein müsste.

Umweltrecht

 

Ein Referentenentwurf soll deshalb baldmöglichst vorgelegt werden. Eine wesentliche Änderung im Vergleich zum bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist mit den neuen § 52 (Anzeigepflicht) und § 53 (Erlaubnispflicht) vorgesehen. Die vorgesehenen Anzeigepflichten in § 52 würden für alle Abfalltransporte gleich gelten, auch bei nicht gefährlichen Abfällen, bei nur geringen Mengen und auch bei „Service-Transporten“ von Handwerk und Dienstleistungsunternehmen im

Auftrag der Kunden. Dies wäre eine deutliche Verschärfung der geltenden Rechtslage.