| Neues Abfallgesetz |
| Freitag, den 30. Juli 2010 um 00:00 Uhr |
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Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Anfang März einen ersten Entwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorgelegt. Er dient in erster Linie der Umsetzung der neuen EG-Abfallrahmenrichtlinie, die bis zum 12. Dezember 2010 erfolgt sein müsste.
Ein Referentenentwurf soll deshalb baldmöglichst vorgelegt werden. Eine wesentliche Änderung im Vergleich zum bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist mit den neuen § 52 (Anzeigepflicht) und § 53 (Erlaubnispflicht) vorgesehen. Die vorgesehenen Anzeigepflichten in § 52 würden für alle Abfalltransporte gleich gelten, auch bei nicht gefährlichen Abfällen, bei nur geringen Mengen und auch bei „Service-Transporten“ von Handwerk und Dienstleistungsunternehmen im Auftrag der Kunden. Dies wäre eine deutliche Verschärfung der geltenden Rechtslage. |